Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Übernahme des Reinigungsgutes. Mit der Übergabe des Reinigungsgutes erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Lieferungsbedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Abmessungen der Teppiche einschl. der Fransen werden durch uns festgestellt.

2. Ausführung. Wir verpflichten und zu guter, sachgemäßer Ausführung und schonender Behandlung. Die Behandlungsart bleibt im Einzelfall unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

3. Rücktritt. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag nicht ausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten; es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer möglichen Abänderung des Auftrages zu. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Reinigungsgutes in dem jeweiligen Zustand.

4. Liefertermine werden möglichst eingehalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.

5. Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Bezahlung. Im Zweifelsfalle gilt als rechtmäßiger Empfänger des Reinigungsgutes derjenige, der die Auftragsbestätigung vorlegt. - Unser Personal ist zum Inkasso berechtigt. Für die Berchnung sind unsere am Tage der Annahme gültigen Preise maßgebend, die netto ohne Abzüge zu verstehen sind.

6. Aufbewahrung des Reinigungsgutes. Das Reinigungsgut ist für die Dauer der Bearbeitung und einer eventuellen Lagerungen un unserem Betrieb sowie während des Transportes mit unseren Fahrzeugen versichert gegen Schäden, die durch Brand und Entwendung entstehen können. Im Falle von Schadensersatzleistungen gelten die vom Sachverständigen unserer Versicherung festgestzten Schadensersätze. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 1 Monat nach Auftragserteilung. Für die weitere Lagerung werden die üblichen Lagergebühren berechnet. Der Versicherungsschutz erlöscht nach 2 Monaten, wenn das Gut nicht abgeholt oder seine Rücklieferung nicht verlangt worden ist.

7. Haftungsausschuß Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unechte Färbungen, ungewöhnliche Verfleckungen, ungenügende Gewebefestigkeit, Verschleiß, farbunechte Unterlagen, vorhergegangene unsachgemäße Behandlung oder sonstige verborgene Mängel, insbesondere auch bei Jute-, Sisal- und Kokosmaterial, entstehen. Eine Garantie für restlose Fleckenentfernung und präzise Maßhaltigkeit kann nicht gegeben werden.

8. Sofern unbedingte Maßhaltigkeit der Stücke erwünscht wird, ist ein besonderer Hinweis auf dem Antrag erforderlich. Für das in einem sochen Falle erforderlich werdende Spannen der Stücke wird ein zusätzlicher Spannzuschlag berechnet.

9. Beanstandungen müssen unverzüglich unter Vorlage der Rechnung bzw. Quittung erfolgen; sie können nur innerhalb von längstens 3 Tagen berücksichtigt werden.

10. Haftung. Soweit unsere Haftung infrage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften nur un Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 3fachen unseres Reinigungs- oder Bearbeitungspreise

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bremen.